Bildung eröffnet Horizonte


Primarstufe

Die Primarstufe umfasst zwei Jahre Kindergarten und die 1. bis 6. Klasse der Primarschule. Sie ist in zwei Zyklen eingeteilt:

1. ZyklusKindergarten, 1. und 2. Klasse der Primarschule
2. Zyklus3. bis 6. Klasse der Primarschule

Der Lehrplan und die Laufbahnverordnung sind die Grundlage für den Unterricht. Den Schülerinnen und Schülern wird eine ganzheitliche Grundausbildung vermittelt.

Kindergarten

Die Einschulung in den obligatorischen Kindergarten erfolgt mit dem vollendeten 4. Altersjahr.

Die wichtigste Tätigkeit im Kindergarten ist das Spiel. Wenn Kinder spielen, lernen sie. Sie lernen beim Beobachten, Imitieren, Mitmachen, Gestalten oder im Gespräch. Interessiert und motiviert erproben und erweitern die Kinder ihre eigenen Fähigkeiten. Die Kinder erleben Spielen und Lernen als Einheit.


Primarschule

Die Primarschule führt den Bildungsauftrag des Kindergartens nahtlos weiter und knüpft an die Methoden und Techniken an.

Unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungsstandes des Kindes wird auf den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten aufgebaut. Die Kinder werden zum Teil von zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Ab der 3. Klasse der Primarschule wird als erste Fremdsprache Französisch und ab der 5. Klasse zusätzlich Englisch als zweite Fremdsprache unterrichtet. Für Kinder mit speziellen, ausgewiesenen Begabungen oder besonderem Bildungsbedarf gibt es verschiedene in den Stundenplan integrierte Angebote wie Deutsch als Zweitsprache, Logopädie, heilpädagogische Unterstützung, Begabungsförderung und Förderunterricht. Ausserhalb des Stundenplans finden die freiwilligen Angebote der Musikschulen sowie Kurse zur Vermittlung heimatlicher Sprache und Kultur statt.


Aus dem Bildungsgesetz des Kanton Basel-Landschaft

1. Schülerinnen und Schüler

Rechte und Pflichten

  • Sie haben Anrecht auf die Achtung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und ihrer geschlechtlichen Identität.
  • Sie nehmen an Evaluationen der Schule teil und können ihre Meinung zum Unterricht und zur Schule äussern.
  • Sie haben in der Volksschule in Sach- und Organisationsfragen ein Mitspracherecht.
  • Sie tragen mit ihrem Verhalten zum Erfolg des Unterrichts, sowie der Klassen- und Schulgemeinschaft bei.
  • Sie haben die Weisungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und des Schulrates zu befolgen; andernfalls haben sie Disziplinarmassnahmen zu gewärtigen.
  • Sie können in schweren Fällen vom Schulrat aus der Schule ausgeschlossen werden.

2. Eltern und Erziehungsberechtigte

Rechte und Pflichten

  • Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für die Betreuung und Erziehung der Kinder.
  • Sie können im Rahmen von Evaluationen ihre Meinung zur Qualität der Schule äussern.
  • Sie haben das Recht, von Lehrpersonen oder von der Schulleitung angehört zu werden.
  • Sie können nach vorheriger Absprache mit der Lehrperson den Unterricht ihrer Kinder besuchen.
  • Sie haben das Recht, Anliegen an die Schulleitung und an den Schulrat zu richten.
  • Sie können die Durchführung eines Elternabends verlangen, wenn dies ein Drittel der Erziehungsberechtigten einer Klasse wünscht.
  • Von Erziehungsberechtigten wird erwartet, dass sie das Lernen und die schulische Entwicklung ihrer Kinder unterstützen und fördern.
  • Erziehungsberechtigte informieren die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer frühzeitig über Angelegenheiten, welche für den Lernprozess der Kinder von Bedeutung sind.
  • Bei Fragen und Problemen suchen sie den Kontakt mit der Schule.
  • Sie halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule einzuhalten und den Unterricht lückenlos zu besuchen.
  • Erziehungsberechtigte können vom Schulrat mit Bussen bis zu Fr. 5’000.— bestraft werden, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen (z.B. unentschuldigtes Versäumnis des Unterrichts).

3. Lehrerinnen und Lehrer

Rechte und Pflichten

  • Lehrerinnen und Lehrer haben Anspruch auf Achtung ihrer Persönlichkeit, ihrer Privatsphäre und ihrer beruflichen Fähigkeiten.
  • Sie sind bei der Gestaltung des Unterrichts innerhalb der Lehrpläne und des Schulprogramms frei.
  • Sie werden von der Schulleitung über sie persönlich betreffende Eingaben oder Beanstandungen orientiert.
  • Sie beraten die Schülerinnen und Schüler und beurteilen deren Leistungen.
  • Sie wirken während der unterrichtsfreien Arbeitszeit an gemeinsamen Aufgaben der Schule und im Bildungswesen mit.
  • Sie beziehen die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten in ihre Schularbeit ein.
  • Sie bilden sich in der Freizeit und/oder im Rahmen der Schule regelmässig weiter.

Das Bildungsgesetz regelt das Bildungswesen in den öffentlichen Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden. Den aktuell nachgeführten Wortlaut des Bildungsgesetzes finden Sie unter diesem Link: https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/640

Schulrat

Der Schulrat ist für richtungsweisende Fragen an der Schule zuständig, trägt die strategische Verantwortung und hat folgende Aufgaben:

  • Brücke zwischen Trägerschaft (Öffentlichkeit) und Schule
  • Anstellungsbehörde und Aufsicht der Schulleitung
  • Anstellungsbehörde für Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag
  • Genehmigt das Schulprogramm, in welchem die pädagogischen Ziele sowie die Planung der Entwicklung der Schule festgelegt sind
  • Gewährleistung der Umsetzung von Evaluationsergebnissen
  • Beschwerdeinstanz über Entscheide der Schulleitung
  • Bussenverfügung
  • Verfügung Schulausschluss Schülerinnen und Schüler

Die Kontaktdaten der Schulrätinnen und Schulräte finden Sie auf der Kontaktseite.


Leitbild

Das Leitbild der Primarstufe Seltisberg ist schon älter und zur Zeit in Überarbeitung.

Das Leitbild der Primarschule besteht aus den folgenden Bereichen:

  • Leitgedanken ganze Schule
  • Leitbild Unterricht und Pädagogik
  • Leitbild Teamarbeit (Teamcharta)

Die Bereiche Leitsätze ganze Schule und Leitbild Unterricht und Pädagogik sind in Überarbeitung und Entwicklung.

Leitbild Unterricht und Pädagogik

Teambildung – SIG

Die Primarstufe Seltisberg arbeitet mit dem schweizerischen Institut für Gewaltprävention zusammen.  Siehe dazu auch Schulprogramm Bereich Pädagogik und Unterricht à Gesundheitsförderung / Prävention à Teambildung.

Die folgenden drei Punkte sind uns wichtig:

Grenzen respektieren – Der innere Schiedsrichter (Bauchgefühl) sagt mir, wenn bei mir eine Grenze überschritten wird oder ich bei anderen eine Grenze überschreite.

Deeskalation – Wir lernen und üben auch in schwierigen Situationen cool zu bleiben (Zündholz).

Konflikte lösen – Falls wir doch entzündet (wütend) werden, haben wir verschiedene Möglichkeiten, wie wir den Streit lösen können (Maus, Eule).

Diese drei Denk- und Vorgehensweisen beinhalten alle die gleiche Struktur. Sie sind lösungs- und ressourcenorientiert. Es handelt sich dabei um die Basis, auf der wir unser Zusammenleben und –arbeiten, das Lernen, das Fördern und Unterstützen und schliesslich die Zukunft unserer vielfältigen Gesellschaft bauen.

Das Programm des SIG lehrt uns und die Kinder:

  • Lösungen zu suchen
  • den Fokus auf Ressourcen zu richten
  • Reflexion
  • Eigenverantwortung zu übernehmen
  • aus Fehlern zu lernen
  • die eigene Persönlichkeit zu entwickeln

Pädagogische Grundhaltung

Als Grundlage für das Lernen muss ein Raum geschaffen werden, in dem sich jedes Kind in seiner Individualität angenommen und aufgehoben fühlt.

Wir Lehrpersonen streben an, diese Räume zu schaffen. Dabei arbeiten wir mit den lösungs- und ressourcenorientierten Ansätzen aus dem Programm des SIG. Wir reflektieren unseren Unterricht und suchen nach Lösungen, wie wir ihn an die Kinder anpassen können (Schonräume, was braucht die Klasse im Moment?).

Lernkultur

Doch der Zusammenhang zwischen Diplomen und beruflichem Erfolg wird immer schwächer. Gleichzeitig wird die Fähigkeit der Kurskorrektur wichtiger – die in der Schule aber kaum gelehrt wird.

Rolf Dobelli

Dieses Zitat zeigt das Spannungsfeld, in dem sich die Schule mit ihrer Bildungsaufgabe befindet.
Wir wollen, dass die Kinder fachliche Fähigkeiten erwerben und somit die schulische Leistung ihren Voraussetzungen entsprechend erfüllen können. Es ist uns aber gleichsam wichtig, dass die Kinder auch überfachliche Fähigkeiten erwerben, die ihnen später helfen werden, mit den Veränderungen der Zeit umzugehen und selbständig Entscheidungen treffen zu können. Dazu gehören die Eigenverantwortung, Selbständigkeit, Einschätzung der eigenen Leistung, übertragen von Lernstrategien auf verschiedene Themen usw.

Folgende Punkte sind uns dabei wichtig:

  • Klarheit der Lernziele
  • Spiralisches Lernen (Regelmässigkeit)
  • Lehrplan befolgen
  • Methodenvielfalt
  • Lernen mit allen Sinnen
  • vorhandene Stärken fördern, Selbstvertrauen aufbauen und Reflexion (à Portfolio)

Leitbild Teamarbeit (Teamcharta)

Ein Leitfaden für die Zusammenarbeit in unserem Team

In der täglichen Zusammenarbeit sind uns folgende Werte wichtig. Sie bieten uns Leitung und Verbindlichkeit in der Teamarbeit.

  • Wir gehen offen und ehrlich miteinander um.
  • Wir schenken uns gegenseitiges Vertrauen, so dass wir z.B. auch offen von eigenen Fehlern berichten können.
  • Unser Teamgeist soll von Wertschätzung geprägt sein, so dass wir einander unterstützen.
  • Konflikte werden direkt angesprochen. Dabei streben wir eine gemeinsame Lösungsfindung an.
  • Freude, Humor und Spass sind uns wichtig.
  • Wir achten darauf, wie wir unsere Zeit und Kräfte sinnvoll einteilen (Effizienz, Priorisierung).
  • Der Informationsfluss zwischen den Teammitgliedern ist der Situation angepasst.
  • Vereinbarungen und Absprachen werden eingehalten.
  • Wir nehmen uns Zeit, unser methodisches Vorgehen zu diskutieren und gegebenenfalls zu verändern.
  • Als Team setzen wir unsere kreativen Ideen bei Bedarf praktisch um.
  • Wir streben einen hohen fachlichen Leistungsstand an.
  • Die Ziele für das Team und die Schule sind uns allen klar (Leitbild).

Elternmitwirkung

Gemeinsames Ziel der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft der Primarstufe Seltisberg ist es, mit Ihnen, liebe Eltern, die Entwicklung und den Lernerfolg aller Kinder bestmöglich zu fördern. Deshalb ist es notwendig, dass wir als Team (Schülerin/Schüler, Eltern und Lehrpersonen) durch persönliche Kontakte vertrauensvoll, wertschätzend und respektvoll zusammenarbeiten. Ergänzend bedienen wir uns auch der Information und Kommunikation durch digitale Medien (Threema, Mails).

Die Schülerinnen und Schüler werden ihrem Entwicklungsstand entsprechend in die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft einbezogen. Dabei sollen sie befähigt werden, ihre schulischen Angelegenheiten altersangemessen, selbstständig und demokratisch zu regeln.

Wir gehen davon aus, dass Sie die schulische Entwicklung ihres Kindes mit Interesse verfolgen und die Bildungsarbeit der Schule insbesondere durch geeignete häusliche Maßnahmen unterstützen.

Wir beraten Sie gerne, wie sie ihr Kind zuhause angemessen fördern können.

Über Ihre konstruktiven Rückmeldungen freuen wir uns, so dass wir unsere Unterrichtskonzepte evaluieren und im Rahmen der Schulentwicklung systematisch optimieren können.

Nutzen Sie die Einladungen zu Unterrichtsbesuchen, Austauschgesprächen und Elternabenden. Oder gehen Sie auf die Lehrpersonen zu und besprechen/informieren Sie über positive wie negative Situationen im Schulalltag. Bitte besprechen Sie zuerst mit der betroffenen Lehrperson. In einem nächsten Schritt wenden Sie sich mündlich oder schriftlich an die Schulleitung. Der Schulrat ist Rekursinstanz bei Verfügungen der Schulleitung.

UND: Wir freuen uns über jedes Lob.

Elternforum Primarstufe Seltisberg

Bei den Elternabenden wird eine Vertretung pro Klasse (Mehrjahrgangsklassen wählen eine Vertretung) gewählt, die Einsitz in das Elternforum als Gefäss zur Elternmitwirkung in der Primarstufe nimmt. Es finden vier Elternforums-Sitzungen pro Schuljahr statt. Das Elternforum beteiligt sich an der Mitwirkung bzw. Mitarbeit bei schulübergreifenden Projekten und hilft mit, ein gutes Klima im Schulhaus zu schaffen.